HAFTUNG
Beim Bouldern besteht Verletzungsgefahr. Deswegen bitten wir dich bei deinem ersten Besuch unsere Benutzerordnung zu lesen und den Haftungsausschluss auf der Anmeldung zu unterschreiben. Dabei nehmen wir ein paar Kontaktdaten von dir auf. Also bringe ein wenig Zeit und Geduld mit. Etwas schneller geht es, wenn du die Nutzungsvereinbarung mit deinen Daten schon ausgefüllt mitbringst. Bitte beachte dabei, dass wir deine Kontaktdaten aus Versicherungsgründen unbedingt benötigen. Benutzerordnung Bouldersheds, Bouldern mit Kindern — Regeln allgemein, Boulder Sheds Nutzungsvereinbarung. Am geringsten ist der Aufwand allerdings, wenn du unsere Formulare online ausfüllst! Das spart Zeit und Papier.
KINDER UND ALTERSBESCHRÄNKUNG
Es muss immer der AUFSICHTSSCHLÜSSEL von 1 Erwachsener auf 2 Kinder gewährleistet sein. Solltet ihr fremde Kinder dabei haben, lasst euch bitte von den Eltern die Vollmacht vorher ausfüllen und unterschreiben. Für die eigenen Kinder könnt ihr das natürlich selber ausfüllen.
Noch keine 14? Dann dürft ihr grundsätzlich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen bei uns bouldern. Ab 14 Jahren dürft ihr ohne Begleitung einer Aufsichtsperson klettern oder bouldern. Dazu benötigen wir eine unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (s. Nutzungsvereinbarung).
Für Schnuppern, Kindergeburtstage oder sonstigen Gruppenveranstaltungen, bei denen die Kinder teilnehmen, benötigen wir das Formular (Vollmacht für Gruppen und erwachsene Begleitpersonen) von den Eltern ausgefüllt und unterschrieben.
Der externe Betreuer einer Gruppe (kein Trainer der Boulder Sheds) muss folgendes Formular (Einverständnis Begleitperson und Gruppenleiter Minderjähriger) ausgefüllt und unterschrieben bei uns abgeben.
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