All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

Sport Sheds

AGB's

A. Sprach­li­cher Hin­weis 

Soweit in den ver­trag­li­chen Rege­lun­gen oder den nach­fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen die männ­li­che oder weib­li­che Sprach­form ver­wen­det wird, geschieht dies ledig­lich zur sprach­li­chen Ver­ein­fa­chung. Die Rege­lun­gen gel­ten glei­cher­ma­ßen für Ange­hö­ri­ge sämt­li­cher Geschlechter.

B. Gel­tungs­be­reich 

Die nach­fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Ver­trä­ge zwi­schen der Sport­krei­sel GmbH (im nach­fol­gen­den als CLUB bezeich­net) und Ver­brau­chern (im Fol­gen­den als Nut­zer bezeich­net), die im Rah­men eines Ver­trags­ab­schlus­ses geschlos­sen wer­den.
Ver­brau­cher ist in die­sem Sin­ne jede natür­li­che Per­son, die ein Rechts­ge­schäft zu Zwe­cken abschließt, die über­wie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den kön­nen (gesetz­li­che Defi­ni­ti­on laut § 13 BGB). 

C. Ver­trags­part­ner 

Im Fal­le des Ver­trags­ab­schlus­ses kommt der Ver­trag des Nut­zers mit fol­gen­der Gesell­schaft zustan­de: Sport­krei­sel GmbH
Eber­lestr. 29
86157 Augs­burg 

Geschäfts­füh­re­rin: Sabi­na Fer­tig-Wesemann
Ggf. Han­dels­re­gis­ter­num­mer : HRB19369
Ggf. Regis­ter­ge­richt: Amts­ge­richt Augs­burg
Die Kon­takt­in­for­ma­tio­nen der Gesell­schaft lau­ten: Tele­fon: 0821/9998106 

E‑Mail: info@sport-sheds.de
Die Umsatz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer gemäß § 27 a Umsatz­steu­er­ge­setz der Gesell­schaft lau­tet: DE 225766875

D. Leis­tun­gen im Rah­men des Ver­tra­ges
Der Nut­zer ist zum Besuch des im Ver­trag genann­ten CLUBs im Stand­ort Eber­lestraße 29 in 86157 Augs­burg inner­halb der kom­mu­ni­zier­ten Öff­nungs­zei­ten berech­tigt. In allen Mit­glied­schaf­ten inklu­diert ist die Nut­zung der Duschen & Sani­tär­an­la­gen sowie die Nut­zung der aus­ge­wie­se­nen Park­plät­ze wäh­rend der Anwe­sen­heit im CLUB bis das gemie­te­te Kon­tin­gent voll­stän­dig aus­ge­las­tet ist. Danach ste­hen für einen güns­ti­gen Preis wei­te­re kos­ten­pflich­ti­ge Park­plät­ze im Park­haus gegen­über zur Ver­fü­gung.
Für min­der­jäh­ri­ge Nut­zer (unter 18 Jah­ren) zeich­net der Erzie­hungs­be­rech­tig­te, der zugleich bestä­tigt, gesetz­lich zur Ver­tre­tung befugt zu sein. Dafür ist sei­ne Anwe­sen­heit im Club erfor­der­lich
Der CLUB erbringt die nach­ste­hend ange­führ­ten Leis­tun­gen im Rah­men des jeweils gewähl­ten Abos: 

1. Sport Sheds Abo: Die Nut­zung des gesam­ten Fit­ness Sheds Gerä­te­raums, ins­be­son­de­re: EFLEXX, FLEXX, EGYM, Car­dio­ge­rä­te, Gali­leo, Body­weight sowie Func­tion­al Train­insgbe­reich Open Gym und Bould­er­hal­le. 

2. Kin­der­abo Klet­ter­kurs und Kin­der­abo Bould­er­kurs: Der Nut­zer ist ab Beginn der Mit­glied­schaft ein­mal pro Woche zur Nut­zung des jewei­li­gen Kur­ses in den Bould­er Sheds berech­tigt. Wäh­rend der gesetz­li­chen Fei­er­ta­ge und der baye­ri­schen Schul­fe­ri­en fin­det kein Unterricht/ Kurs­be­trieb statt. 

3. Reha Abo: Die Nut­zung des gesam­ten Fit­ness Sheds Gerä­te­raums, ins­be­son­de­re EFLEXX, FLEXX, EGYM, Car­dio­ge­rä­te, Gali­leo und Func­tion­al Sheds Open Gym. 

4. Yoga Abo: Die Nut­zung aller Yoga­kur­se der Sport Sheds sowie des Fit­ness Sheds Gerä­te­raums, ins­be­son­de­re EFLEXX, FLEXX, EGYM, Car­dio­ge­rä­te, Gali­leo und Func­tion­al Sheds Open Gym. 

5. Prä­ven­ti­ons­kurs Abo: Aus­wahl zwi­schen „Prä­ven­ti­ons­kurs Fit & Gesund“, „Prä­ven­ti­ons­kurs Yoga“ und „Prä­ven­ti­ons­kurs Rückenfit/Wirbelsäulengymnastik“. Der aus­ge­wähl­te zer­ti­fi­zier­te Kurs kann für die am vor Kurs­start fäl­li­ge Kurs­ge­bühr für einen Zeit­raum von 8 auf­ein­an­der­fol­gen­den Wochen zum aus­ge­schrie­be­nen wöchent­li­chen Kurs­ter­min genutzt wer­den. In den ers­ten 4 Wochen ist die Nut­zung von EFLEXX, FLEXX, EGYM, Car­dio­ge­rä­te, Gali­leo und Func­tion­al Sheds Open Gym und Ecoa­ching sowie Mine­ral­ge­trän­ke gra­tis inklu­diert. Die­se Leis­tun­gen kön­nen inner­halb der ers­ten 4 Wochen gekün­digt wer­den. Ansons­ten ver­län­gert sich das Abo kos­ten­pflich­tig auf unbe­stimm­te Zeit. Nach erfolg­rei­chem Kurs­ab­schluss (Teil­nah­me an mind. 7 von 8 Ter­mi­nen) erhält der Kun­de eine Beschei­ni­gung zur Vor­la­ge bei der Kran­ken­kas­se. 

6. Block­kar­ten:
Der CLUB bie­tet fol­gen­de Block­kar­ten an: Block­kar­te Bould­ern und Block­kar­te Aqua­fit­ness. Die Block­kar­ten haben eine Gül­tig­keits­dau­er von 3 Jah­ren. Sie sind per­so­na­li­siert und nicht über­trag­bar. Pro Besuch ist ein Punkt von der Block­kar­te abzu­bu­chen. Bei Che­ckin durch das Dreh­kreuz (Bould­ern) bzw. durch Anmel­dung zum Kurs über die Club­app oder über das Mit­glieds­kon­to wird jeweils ein Punkt auto­ma­tisch abge­bucht. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, dafür zu sor­gen, dass der Punkt abge­bucht wird (z.B. bei offen­ste­hen­dem Dreh­kreuz oder bei kurz­fris­ti­gem Erschei­nen im Kurs). Eine Nicht­ab­bu­chung des ent­spre­chen­den Punkts ist nicht gestat­tet, ent­spricht dem Erschlei­chen von Leis­tun­gen und ist dem­nach rechts­wid­rig. Bei Ver­hin­de­rung (insb. zum Kurs) ist eine recht­zei­ti­ge Anmel­dung zwin­gend erfor­der­lich. Ansons­ten bleibt die Anmel­dung kos­ten­pflich­tig. 

Sämt­li­che Abos sind nicht über­trag­bar. 

E. Zusätz­li­che Leis­tun­gen 

Nicht im monat­li­chen Bei­trag ent­hal­ten sind zusätz­li­che, als sol­che gekenn­zeich­ne­ten Ange­bo­te. Die­se unter­schei­den sich in Ange­bo­te wel­che in Form eines zusätz­li­chen Abos, genannt ADD-ON, oder als Ein­zel­leis­tung gebucht wer­den kön­nen. Alle zusätz­li­chen Leis­tun­gen kön­nen von Mit­glie­dern mit min­des­tens einer akti­ven Mit­glied­schaft gebucht wer­den. Block­kar­ten­in­ha­ber kön­nen ledig­lich fol­gen­de Addons/Zusatzleistungen buchen: Kaf­fee­flat­rate, Shake und Best­pri­ce sowie ein­zel­ne Kur­se. Alle wei­te­ren Addons sind aus­schließ­lich buch­bar, wenn bereits ein Grund­abo besteht. 

Fol­gen­de ADD-ONs wer­den im Club ange­bo­ten: 

  • -  Geträn­ke-Abo: Berech­tigt zum Ver­zehr von Was­ser sowie Mine­ral­ge­trän­ken aus der dazu ein­ge­rich­te­ten
    Geträn­ke­zapf­an­la­ge in unbe­schränk­ter Men­ge wäh­rend der Trai­nings­zei­ten. Eine Mit­nah­me die­ser Geträn­ke oder die Wei­ter­ga­be die­ser Geträn­ke an Drit­te ist vom Geträn­ke-Abo genau­so wenig erfasst, wie der Ver­zehr der im Bis­tro­be­reich geson­dert ange­bo­te­nen Getränke. 
  • -  eCoa­ching: Berech­tigt zur unbe­grenz­ten Nut­zung von EGYM+ sowie des EGYM Zir­kels. Zusätz­lich beinhal­tet das eCoa­ching einen kos­ten­frei­en Trai­ner­ter­min pro Monat. 
  • -  Shake- & Best­pri­ce-Abo: Berech­tigt zum Kon­sum eines Gra­tis-Shakes pro Woche; jeder wei­te­re Shake zum aus­ge­wie­se­nen ver­güns­tig­ten Preis. Zusätz­lich berech­tigt es zum Kon­sum aller Snacks aus dem Snack- Auto­ma­ten zum aus­ge­wie­se­nen ver­güns­tig­ten Preis (Best­pri­ce).
  • -  Kur­se-Abo: Berech­tigt zur unbe­grenz­ten Nut­zung aller Kur­se aus dem Kurs­pro­gramm außer Kin­der­kur­se und Rehakurse. 
  • -  Sau­na-Abo: Berech­tigt zur unbe­grenz­ten Nut­zung der Sau­na, der Infra­rot­ka­bi­ne sowie des zuge­hö­ri­gen Ruhe­be­reichs zu den kom­mu­ni­zier­ten Öffnungszeiten 
  • -  Kaf­fee­flat­rate: Die Kaf­fee­flat­rate beinhal­tet einen Gra­tis-Kaf­fee pro Trai­nings­tag; jeder wei­te­re Kaf­fee zum aus­ge­wie­se­nen redu­zier­ten Preis.
    -
    Ein­zel­leis­tun­gen:
  • -  Ein­zel­ein­tritt Bouldern 
  • -  Per­so­nal Training 
  • -  Metach­eck
  • -  Klet­ter­kurs
  • -  Bould­er­kurs
  • -  Ein­zel­kurs

F Dau­er und Kün­di­gung 

Das Ver­trags­ver­hält­nis für das Fle­xi-Abo, Bould­er-Abo, Yoga-Abo, Reha-Abo und Prä­ven­ti­ons­kurs-Abo wird auf unbe­stimm­te Dau­er abge­schlos­sen und kann mit einer Kün­di­gungs­frist von einem Monat gekün­digt wer­den. Wird eine kos­ten­lo­se Test­pha­se ver­ein­bart, beginnt das Ver­trags­ver­hält­nis am Tag nach Ende der Test­pha­se.
Den Ver­trags­part­nern steht es frei, das Ver­trags­ver­hält­nis inklu­si­ve ADD-ONs (optio­nal) wäh­rend der ein­ma­li­gen, kos­ten­lo­sen Test­pha­se ohne Anga­be von Grün­den in Text­form auf­zu­lö­sen. Die­se Auf­lö­sung tritt mit sofor­ti­ger Wir­kung in Kraft. Ab die­sem Tag kön­nen Leis­tun­gen nicht mehr bean­sprucht wer­den. Bereits bezahl­te Gebüh­ren und Bei­trä­ge wer­den dem Nut­zer umge­hend rück­erstat­tet. Die kos­ten­lo­se Test­zeit kann, egal ob bei Anmel­dung im Club oder bei online Anmel­dung pro Per­son aus­nahms­los nur ein­mal genutzt wer­den. 

Die ers­te Bei­trags­bu­chung beginnt nach der kos­ten­lo­sen Test­pha­se.
ADD-Ons wer­den auf unbe­stimm­te Dau­er abge­schlos­sen und sind mit einer Frist von einem Monat künd­bar. ADD-ONs wer­den bei einer Still­le­gung der Mit­glied­schaft auto­ma­tisch für die ent­spre­chen­de Dau­er eben­falls pau­siert.
Das Kin­der­abo Bould­ern und Kin­der­abo Klet­tern hat nach der kos­ten­pflich­ti­gen Test­pha­se von 2 Wochen eine Erst­lauf­zeit von 6 Mona­ten. Danach kann es jeder­zeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monats­en­de in Text­form gekün­digt werden.

G. Bei­trä­ge und Umsatz­steu­er
Sämt­li­che Ent­gel­te, die für die unter­schied­li­chen Ange­bo­te berech­net wer­den, wer­den wäh­rend des Bestell­pro­zes­ses ange­zeigt. Sämt­li­che Beträ­ge beinhal­ten die gesetz­li­che Umsatz­steu­er.
Der Nut­zer hat fol­gen­de Zah­lun­gen zu leis­ten:
Eine Ein­mal­zah­lung für das „Start­pa­ket“: Die­ses beinhal­tet die Club­kar­te, den Wel­co­me-Ter­min (inklu­si­ve der Erklä­rung der Club­ab­läu­fe), eine ein­ma­li­ge Gerä­te­ein­wei­sung, das Club-Book­let sowie eine Prä­mie von 5,00 € auf das Depot­kon­to. Die­se Ein­mal­zah­lung wird zum ver­ein­bar­ten Zah­lungs­be­ginn mit­tels SEPA-Last­schrift abge­bucht. Die monat­li­che Trai­nings­ge­bühr ist erst­ma­lig zum ver­ein­bar­ten Zah­lungs­be­ginn fäl­lig (bei erst­ma­li­gem Neu­ein­stieg erst nach der kos­ten­lo­sen Test­pha­se) und in den Fol­ge­mo­na­ten zum Ers­ten eines jeden Monats (s. Ver­ein­ba­rung Mit­glied­schaft). Der ers­te Trai­nings­mo­nat wird antei­lig berech­net. Die halb­jähr­li­che Ver­wal­tungs- bzw. Service/Hygienegebühr ist erst­mals zum ver­ein­bar­ten Zah­lungs­be­ginn fäl­lig, in der Fol­ge jeweils nach einem hal­ben Jahr Ver­trags­lauf­zeit. Die halb­jähr­li­che Ver­wal­tungs- bzw. Service/Hygienegebühr dient zum einen der Zur­ver­fü­gung­stel­lung der digi­ta­len Mit­glie­der­ver­wal­tungs- und Mit­glie­der­ma­nage­ment­platt­for­men, wel­che der Nut­zer zur Ver­wal­tung sei­ner Mit­glied­schaft nutzt (Stu­dio­app, Mit­glie­der­be­reich auf https://sportshedsaugsburg.appsite.de/user/profil, Add- On Ter­mi­nal im Club). Zum ande­ren umfasst die­se die Gewähr­leis­tung aller not­wen­di­gen Hygie­ne­maß­nah­men sowie die Hal­tung und Ver­bes­se­rung des Qua­li­täts­ni­veaus.
Bei einem erfolg­lo­sen Ein­zugs­ver­such des Mit­glieds­bei­tra­ges, im Zuge des gewähl­ten SEPA-Last­schrift­ver­fah­rens, wer­den die von Sei­ten der Bank des Nut­zers als auch jene des Clubs ver­lang­ten Rück­läu­fer­spe­sen an den Nut­zer wei­ter­ver­rech­net. Zusätz­lich wird eine Bear­bei­tungs­ge­bühr berech­net.
Der Nut­zer hat im Fal­le des Zah­lungs­ver­zu­ges gesetz­li­che Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 4 % p.a. zu leis­ten, sowie eine Mahn­ge­bühr zu bezah­len. Im Fal­le des Zah­lungs­ver­zu­ges wird ein Inkas­so­bü­ro und/oder ein Rechts­an­walt mit der Ein­brin­gung betraut. Die vom Nut­zer ver­schul­de­ten, hier­für anfal­len­den Kos­ten sind vom Nut­zer zu tra­gen.
Ergän­zen­de Rege­lung für Onlin­ever­trä­ge bei Rück­tritt durch Wider­ruf:
Wenn der Nut­zer eine Leis­tung wäh­rend der Rück­tritts­frist in Anspruch nimmt, hat er einen ange­mes­se­nen Betrag für die Nut­zung zu bezah­len. Die­ser ergibt sich aus dem Preis des jewei­li­gen aktu­el­len Ein­zel­ein­tritts des benütz­ten Clubs, ist jedoch mit dem im ursprüng­li­chen Ver­trag ver­ein­bar­ten dop­pel­ten monat­li­chen Ent­gelt beschränkt. Aus­ge­nom­men hier­von ist die bei erst­ma­li­ger Anmel­dung ein­ma­li­ge kos­ten­lo­se Testphase.

H. Zustan­de­kom­men eines Ver­tra­ges
Mit dem voll­stän­di­gen Durch­lau­fen der unter dem nach­fol­gen­den bei­den Punk­ten beschrie­be­nen Ver­trags­ab­schluss­pro­ze­du­ren, nimmt der Nut­zer die vom Club gemach­ten Ver­trags­ab­schluss­an­ge­bo­te an, sodass mit voll­stän­di­gem Durch­lau­fen der jeweils beschrie­be­nen Pro­ze­dur der Ver­trags­ab­schluss zustan­de kommt.
Die Ver­trags­ab­schluss­pro­ze­dur
a. Es wird eine Über­sicht „Die­se Vor­tei­le erwar­ten Dich:“ ange­zeigt, in wel­cher die grund­le­gen­den Ver­trags­in­hal­te stich­punkt­ar­tig ange­zeigt wer­den.
b. Ankli­cken der Schalt­flä­che „wei­ter“
c. Im Anschluss muss die E‑Mail Adres­se aus­ge­füllt wer­den
d. Ankli­cken des Fel­des „wei­ter“
e. Danach müs­sen sämt­li­che Daten­fel­der mit den erfor­der­li­chen Daten aus­ge­füllt wer­den
f. Ankli­cken des Fel­des „wei­ter“
g. In Fol­ge müs­sen die Zugangs­da­ten für den Online-Account, wel­cher zur Eigen­ver­wal­tung der Mit­glied­schaft not­wen­dig ist, fest­ge­legt wer­den.
h. Ankli­cken des Fel­des „wei­ter“
i. Danach müs­sen sämt­li­che Daten­fel­der für das SEPA-Last­schrift­man­dat aus­ge­füllt wer­den. Von der ange­ge­be­nen Kon­to­num­mer wer­den nach Fäl­lig­keit sämt­li­che Bei­trä­ge abge­bucht.
j. Ankli­cken des Fel­des „wei­ter“
k. Die fol­gen­de Sei­te ent­hält die AGBs sowie die Daten­schutz­be­din­gun­gen, wel­che durch Ankli­cken des Kon­troll­fel­des bestä­tigt und akzep­tiert wer­den müs­sen.
l. In wei­te­rer Fol­ge erhal­ten Sie eine Über­sicht Ihrer Aus­wahl sowie die von Ihnen ange­ge­be­nen Daten und sämt­li­che Kos­ten zum Ver­trag.
m. Durch Ankli­cken der Schalt­flä­che „kos­ten­pflich­tig bestel­len“ wird die Mit­glied­schaft ver­bind­lich abge­schlos­sen. In wei­te­rer Fol­ge wird an die bekannt­ge­ge­be­ne E‑Mailadresse eine E‑Mail mit dem Ver­trag sowie den All­ge­mei­nen Geschäfts- und Daten­schutz­be­stim­mun­gen ver­sen­det.
n. Der Club nutzt ein Dou­ble-Opt-in Ver­fah­ren zur Kon­trol­le der ange­ge­ben E‑Mailadresse. Durch Ankli­cken der Schalt­flä­che „Antrag akti­vie­ren“ in der E‑Mail, wer­den die per­sön­li­chen Daten noch­mals bestä­tigt.
o. Im Mit­glie­der­be­reich kön­nen die ange­ge­ben Daten über­prüft und gege­be­nen­falls auch geän­dert wer­den.
p. Nach Bestä­ti­gung der Daten­an­ga­be wird der Ver­trags­text erneut als pdf-Datei über­mit­telt. Im Stu­dio wird der Ver­trags­text eben­falls gespei­chert, sodass er jeder­zeit ergän­zend ange­for­dert wer­den kann.
Die Ver­trags­ab­schluss­pro­ze­dur für sons­ti­ge Ver­trags­an­ge­bo­te auf der Home­page (ADD-ONs) gestal­tet sich wie folgt:
a. Aus­wahl der oder des gewünsch­ten Ver­trags­an­ge­bo­tes durch Ankli­cken des betref­fen­den Aus­wahl­fel­des „kos­ten­lo­se Test­pha­se star­ten“.
b. In der anschlie­ßen­den Über­sichts­sei­te wer­den die Bedin­gun­gen sowie eine Pro­dukt­be­schrei­bung ange­zeigt.
c. Der Ver­trag kommt mit dem Klick auf das Feld „Kos­ten­pflich­tig bestel­len“ zustan­de und Sie erhal­ten im Anschluss die ent­spre­chen­de Bestä­ti­gung sowie die Ver­trags­be­din­gun­gen auf die von Ihnen bekannt­ge­ge­be­ne E‑Mailadresse.

I. Ver­än­de­run­gen per­sön­li­cher Daten
Ände­run­gen des Namens, der Adres­se und der Bank­ver­bin­dung des Nut­zers sind dem
Stu­dio unver­züg­lich mit­zu­tei­len oder im Mit­glie­der­be­reich selbst­stän­dig zu ändern.

J. Still­le­gung
Weist der Nut­zer mit fach­ärzt­li­cher Bestä­ti­gung nach, dass es aus Krank­heits­grün­den, Ver­let­zun­gen etc. min­des­tens 4 Wochen an der Inan­spruch­nah­me der Leis­tun­gen des Stu­di­os gehin­dert ist, kann die Mit­glied­schaft für die Dau­er der Ver­hin­de­rung bis zu 

maxi­mal 6 Mona­te bei­trags­frei still­ge­legt wer­den. Bei Kin­der­ver­trä­gen wird hier­für eine Still­le­gungs­ge­bühr in Höhe von 9,99 € ver­rech­net. Die o.g. ärzt­li­che Bestä­ti­gung ist unmit­tel­bar bei­zu­brin­gen.
Bei einer Ver­hin­de­rung von über 6 Mona­ten ste­hen dem Nut­zer die Mög­lich­kei­ten gemäß Punkt R offen. Still­le­gun­gen sind maxi­mal bis zum ers­ten des lau­fen­den Monats rück­wir­kend mög­lich. 

K. Auf­klä­rung

Der Nut­zer ver­si­chert, für das Trai­ning geeig­net zu sein. Der Nut­zer wur­de aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Mit­ar­bei­ter vom CLUB weder 

ein­schät­zen noch über­prü­fen kön­nen, ob der Nut­zer medi­zi­nisch für das Trai­ning geeig­net ist. Dem Nut­zer wird daher emp­foh­len, sich vor Auf­nah­me des Trai­nings einer ent­spre­chen­den ärzt­li­chen Unter­su­chung zu unter­zie­hen. Es ist den Sicher­heits­an­wei­sun­gen des Per­so­nals stets Fol­ge zu leis­ten.
Der Nut­zer wur­de vom CLUB dar­über auf­ge­klärt, dass im monat­li­chen Bei­trag kei­ne Trai­nings­be­treu­ung ent­hal­ten ist und der Nut­zer eigen­stän­dig an den Gerä­ten trai­niert bzw. die Bedie­nung die­ser Gerä­te bekannt ist. Soll­te dies nicht der Fall sein, muss vom Nut­zer eine Trai­nings­be­treu­ung (eCoa­ching) gebucht wer­den. 

L. Haf­tungs­aus­schluss 

Der CLUB haf­tet für Schä­den an von Nut­zern ein­ge­brach­ten Gegen­stän­den nur dann, wenn der Scha­den auf vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Han­deln bzw. Unter­las­sen von Mit­ar­bei­tern des Stu­di­os oder sons­ti­gen Per­so­nen, die dem CLUB zuzu­rech­nen sind, zurück­zu­füh­ren ist. Jeden­falls sind sol­che Schä­den dem CLUB unver­züg­lich anzu­zei­gen.
Eine Haf­tung für die Ver­wen­dung der Sport­ge­rä­te kommt nicht in Betracht. Der Nut­zer wur­de auf die Betreu­ungs­mög­lich­kei­ten hin­ge­wie­sen. 

Die zur Ver­fü­gung gestell­ten Umklei­de­schrän­ke dür­fen aus­schließ­lich wäh­rend der Trai­nings­zeit im Club ver­wen­det wer­den. Dar­über hin­aus ver­wen­de­te Schrän­ke wer­den vom Club­per­so­nal geöff­net. Am Ende des Tages wer­den alle noch ver­sperr­ten Schrän­ke vom Club­per­so­nal geöff­net.
Der Nut­zer ist für die ord­nungs­ge­mä­ße Ver­wah­rung der in den Club mit­ge­brach­ten Sachen selbst ver­ant­wort­lich. Der Nut­zer ver­pflich­tet sich daher sei­ne per­sön­li­chen Sachen im Club nicht unbe­auf­sich­tigt zu las­sen oder zu ver­sper­ren. Es wird für abhan­den­ge­kom­me­ne oder beschä­dig­te Sachen, (Geld­be­trä­ge, Wert­ge­gen­stän­de, etc.) die nicht ord­nungs­ge­mäß in den ver­sperrt wur­den, nicht gehaf­tet. 

M. Haus­ord­nung 

Der Nut­zer ver­pflich­tet sich, die gel­ten­de Haus­ord­nung ein­zu­hal­ten. Eine Abschrift der Haus­ord­nung kann jeder­zeit ein­ge­se­hen und her­aus­ge­ge­ben wer­den. Außer­dem ist die­se im Club offen schrift­lich verlautbart.

N. Zutritt zum Stu­dio
Der Zutritt zum Stu­dio ist nur wäh­rend der kom­mu­ni­zier­ten Öff­nungs­zei­ten und nur mit der Club­kar­te oder einem sons­ti­gen zur Ver­fü­gung gestell­ten Zutritts­me­di­um mög­lich (z.B. Mit­glieds­aus­weis in der App). Bei Ver­lust des Trans­pon­ders muss die­ser auf Kos­ten des Nut­zers ersetzt wer­den. Dafür ist eine Bear­bei­tungs­ge­bühr in Höhe von 15,00 € zu ent­rich­ten. 

Eine Wei­ter­ga­be der Mit­glieds­kar­te an Drit­te ist nicht gestat­tet, wird bei Zuwi­der­hand­lung mit einer Stra­fe von 360,00 € belegt und hat den sofor­ti­gen Aus­schluss aus den Sport Sheds zur Fol­ge.
Der Nut­zer nimmt zur Kennt­nis, dass Trai­ner, Betreu­ungs- und Auf­sichts­per­so­nen nicht wäh­rend der gesam­ten Öff­nungs­zeit im Club anwe­send sind. Eine Ein­wei­sung in die Bedie­nung von Gerä­ten oder Hil­fe­stel­lung in die­ser Zeit ist daher nicht mög­lich. Alko­ho­li­sier­te Per­so­nen sowie Nut­zer, die unter erkenn­ba­ren Ein­fluss von sons­ti­gen Sucht- oder Betäu­bungs­mit­teln ste­hen, kann der Zutritt für die Dau­er der Beein­träch­ti­gung ver­wei­gert wer­den. 

Der Kon­sum, die Mit­nah­me, das Anbie­ten, das Ver­schaf­fen oder sons­ti­ges Über­las­sen von Spi­ri­tuo­sen, Ziga­ret­ten, Doping­mit­teln oder sons­ti­gen ver­bo­te­nen Stof­fen ist im Club ver­bo­ten, dies gilt auch für das Ein­brin­gen von Waf­fen, explo­si­ven Stof­fen etc.

O. Daten­schutz
Wir ver­si­chern Ihnen, dass alle per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­trau­lich behan­delt wer­den und wir uns bei der Ver­ar­bei­tung und Nut­zung von Daten an die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen hal­ten. Der Nut­zer akzep­tiert die bei­lie­gen­de Daten­schutz­be­stim­mung. Die­se hängt wei­ters im Club aus und befin­det sich auf der Home­page unter https://sportshedsaugsburg.appsite.de/datenschutz. Bei wei­te­ren Fra­gen kann über die E‑Mail Adres­se datenschutz@sport-sheds.de jeder­zeit Kon­takt zu unse­rem Daten­schutz­be­auf­trag­ten auf­ge­nom­men wer­den. 

P. Selbst­stän­di­ge gewerb­li­che Tätig­kei­ten 

Jede selb­stän­di­ge gewerb­li­che Tätig­keit im Club (z.B. als Fit­ness­trai­ner) oder Ver­kauf von Pro­duk­ten ohne dies­be­züg­li­che ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung mit dem CLUB ist untersagt.

Q. Betriebs­un­ter­bre­chung

Zur Sanie­rung, Rei­ni­gung und Repa­ra­tur des Clubs sind gänz­li­che Betriebs­un­ter­bre­chun­gen mög­lich. Die­se Betriebs­un­ter­bre­chun­gen sind recht­zei­tig vor­ab per Aus­hang im Fit­ness­stu­dio bekannt­zu­ma­chen. Unge­ach­tet des­sen, hat der Fit­ness­stu­dio­be­trei­ber Betriebs­un­ter­bre­chun­gen auf ein geringst­mög­li­ches Aus­maß zu beschrän­ken. 

R. Vor­zei­ti­ge Ver­trags­auf­lö­sung 

Der CLUB kann das Ver­trags­ver­hält­nis aus wich­ti­gem Grund jeder­zeit vor­zei­tig auf­lö­sen. Wich­ti­ge Grün­de sind ins­be­son­de­re: 

  • -  Zah­lungs­ver­zug trotz erfolg­ter Mah­nung und Nach­frist von zumin­dest 14 Tagen 
  • -  Bege­hung einer straf­ba­ren Hand­lung durch den Nut­zer im Studio 
  • -  Schuld­haf­te Ver­ur­sa­chung von Per­so­nen und/oder Sach­schä­den im Studio 
  • -  Unsitt­li­ches oder grob anstö­ßi­ges Ver­hal­ten, sowie gro­ben Ver­stö­ßen gegen die Hausordnung 
  • -  unbe­rech­tig­te Miss­ach­tung von Wei­sun­gen des Studiopersonals 
  • -  Besitz, Kon­sum oder Anbie­ten ver­bo­te­ner Stof­fe gemäß Punkt N 
  • -  selbst­stän­di­ge gewerb­li­che Tätig­keit gemäß Punkt P 
  • -  Wei­ter­ga­be der Clubkarte 
  • -  Ver­hin­de­rung von über 6 Mona­ten gemäß Punkt J

S. Wider­rufs­recht / Wider­rufs­be­leh­rung / Mus­ter­for­mu­lar
Ver­brau­chern steht ein Wider­rufs­recht nach fol­gen­der Maß­ga­be zu, wobei Ver­brau­cher jede natür­li­che Per­son ist, die ein Rechts­ge­schäft zu Zwe­cken abschließt, die über­wie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den können.

Widerrufsbelehrung/ Wider­rufs­recht
Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen. Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage, ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie uns pastedGraphic.png

Name:
Stra­ße:
PLZ und Ort:
E‑Mail:

mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z.B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief, Tele­fax oder E‑Mail) über Ihren Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen, infor­mie­ren. Sie kön­nen dafür das bei­gefüg­te Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar ver­wen­den, das jedoch nicht vor­ge­schrie­ben ist.
Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absen­den.
Wider­rufs­fol­gen

Wenn Sie die­sen Ver­trag wider­ru­fen, haben wir Ihnen alle Zah­lun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten
haben, ein­schließ­lich der Lie­fer­kos­ten (mit Aus­nah­me der zusätz­li­chen Kos­ten, die sich dar­aus erge­ben, dass Sie eine ande­re Art der Lie­fe­rung als die von uns ange­bo­te­ne, güns­tigs­te Stan­dard­lie­fe­rung gewählt haben), unver­züg­lich und spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über Ihren Wider­ruf die­ses Ver­trags bei uns ein­ge­gan­gen ist. Für die­se Rück­zah­lung ver­wen­den wir das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das Sie bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wur­de aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart; in kei­nem Fall wer­den Ihnen wegen die­ser Rück­zah­lung Ent­gel­te berech­net. 

Haben Sie ver­langt, dass die Dienst­leis­tun­gen wäh­rend der Wider­rufs­frist begin­nen soll, so haben Sie uns einen ange­mes­se­nen Betrag zu zah­len, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie uns von der Aus­übung des Wider­rufs­rechts hin­sicht­lich die­ses Ver­trags unter­rich­ten, bereits erbrach­ten Dienst­leis­tun­gen im Ver­gleich zum Gesamt­um­fang der im Ver­trag vor­ge­se­he­nen Dienst­leis­tun­gen ent­spricht. 

Ende der Widerrufsbelehrung

2. Wider­rufs­for­mu­lar

Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar
(Wenn Sie den Ver­trag wider­ru­fen wol­len, dann fül­len Sie bit­te die­ses For­mu­lar aus und sen­den Sie es zurück.) 

An: 

Name:
Stra­ße:
PLZ und Ort:
E‑Mail:

Hier­mit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abge­schlos­se­nen Ver­trag zur Nut­zung der fol­gen­den Leis­tun­gen ______________________________
Ver­trag geschlos­sen am (*) ____________________________________________
Name des/der Verbraucher(s) ____________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)__________________________________________
Unter­schrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mit­tei­lung auf Papier)__________________ Datum__________________
(*) Unzu­tref­fen­des streichen.

T. Sons­ti­ges
Es gel­ten die gesetz­li­chen Gewähr­leis­tungs­re­ge­lun­gen. Als Ver­trags­spra­che steht aus­schließ­lich Deutsch zur Ver­fü­gung. Gerichts­stand des Stu­di­os für Kla­gen gegen das Stu­dio ist Augs­burg.
Die Bezie­hun­gen zwi­schen den Ver­trags­par­tei­en regeln sich nach dem in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land gel­ten­den Recht. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen bzw. Klau­seln die­ser Ver­ein­ba­rung nich­tig oder unwirk­sam sein, wird dadurch die Gül­tig­keit der übri­gen Ver­trags­be­stim­mun­gen nicht berührt. Die nich­ti­gen oder unwirk­sa­men Klau­seln bzw. Bestim­mun­gen sind jedoch durch sol­che zu erset­zen, die dem Sinn und Zweck der unwirk­sa­men Bestim­mung wirt­schaft­lich am nächs­ten kom­men. Bei Ver­brau­chern gilt die­se Rechts­wahl nur inso­weit, als nicht der gewähr­te Schutz durch zwin­gen­de Bestim­mun­gen des Rechts des Staa­tes, in dem der Ver­brau­cher sei­nen gewöhn­li­chen Auf­ent­halt hat, ent­zo­gen wird. Bei schuld­haf­ten erheb­li­chen Ver­stö­ßen gegen die ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen respek­ti­ve unse­re Haus­ord­nung, wel­che zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung berech­tig­ten, hat das Mit­glied an die Sport­krei­sel GmbH eine Bear­bei­tungs­pau­scha­le in Höhe von € 50,00 zu ent­rich­ten. Wird der Betrieb des Stu­di­os aus Grün­den höhe­rer Gewalt, ins­be­son­de­re aus epi­de­mio­lo­gi­schen Grün­den, durch Hoheits­akt zeit­wei­se unter­sagt, so wird das Ver­trags­ver­hält­nis für die­se Dau­er unter­bro­chen. Wäh­rend­des­sen ruhen die wech­sel­sei­ti­gen ver­trag­li­chen Rech­te und Pflich­ten. Von der Unter­bre­chung erfasst ist fer­ner die Ver­trags­lauf­zeit, so dass sich das zum Zeit­punkt der Schlie­ßungs­an­ord­nung bestehen­de nächst­mög­li­che ordent­li­che Ver­trags­en­de um die Unter­bre­chungs­dau­er nach hin­ten ver­schiebt. Dies gilt nicht, soweit das Stu­dio die Schlie­ßungs­an­ord­nung zu ver­tre­ten hat oder die Unter­bre­chung der Ver­trags­lauf­zeit für das Mit­glied unzu­mut­bar ist. Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung bleibt hier­von unbe­rührt. Gebuch­te Prä­mi­en und Pro­vi­sio­nen, wel­che vom Club dem Mit­glied gut­ge­bucht wer­den, wer­den bei Rücktritt/Kündigung nicht zur Aus­zah­lung gebracht.
Vor­fäl­lig­keit: Gerät das Mit­glied schuld­haft mit mehr als 2 Monats­bei­trä­gen in Ver­zug, so wer­den sämt­li­che Bei­trä­ge und Pau­scha­len bis zum Ende der Erst­lauf­zeit bzw. der Ver­län­ge­rungs­zeit sofort zur Zah­lung fäl­lig. Aus­rüs­tungs­ver­leih: Die Ver­leih­ge­büh­ren erge­ben sich aus der aktu­ell gül­ti­gen Preis­lis­te. Für die Leih-Aus­rüs­tung ist ein Pfand in Form eines Aus­wei­ses zu hin­ter­le­gen. Die die Leih-Aus­rüs­tung darf nur in der dafür vor­ge­se­he­nen Anla­ge benutzt werden.

U. Kun­den­dienst
Unse­ren Kun­den­dienst für Fra­gen, Rekla­ma­tio­nen und Bean­stan­dun­gen kön­nen Sie jeder­zeit per Mail unter der info@sport- sheds.de erreichen.

V. Streit­schlich­tung
Die EU-Kom­mis­si­on hat eine Inter­net­platt­form zur Online Bei­le­gung von Strei­tig­kei­ten („OS-Platt­form“) zwi­schen Unter­neh­mern und Ver­brau­chern ein­ge­rich­tet. Die OS-Platt­form ist erreich­bar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. Durch Unter­schrift der Mit­glied­schafts­ver­ein­ba­rung wird fol­gen­den Nut­zungs­zwe­cken ein­ge­wil­ligt. Die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen und Daten­schutz­be­stim­mun­gen und Haus­ord­nung wer­den zur Kennt­nis genom­men. Zur Trainingsunterstützung/ Erstel­lung eines Ernäh­rungs­pla­nes ist die Ver­ar­bei­tung der Gesund­heits- und bio­me­tri­schen Daten der Trai­nie­ren­den erfor­der­lich.
Dem Trai­nie­ren­den ist bewusst, dass Bouldern/Klettern ein Sport ist, der hohe Gefah­ren birgt, wenn er unacht­sam aus­ge­führt wird. Das Beherr­schen der Anknot­tech­ni­ken Siche­rungs­tech­ni­ken ist zwin­gend erfor­der­lich, wenn mit Seil geklet­tert wird.

W. Preis­an­pas­sungs­klau­sel
Hat sich der vom Sta­ti­schen Bun­des­amt amt­lich fest­ge­stell­te Ver­brau­cher­preis­in­dex für Deutsch­land (VPI, Basis 2015 = 100 Punk­te) seit Ver­trags­schluss oder dem Datum der letz­ten Anpas­sung um mehr als 5% nach oben oder unten ver­än­dert, so kann jeder Ver­trags­part­ner durch Erklä­rung in Text­form eine ange­mes­se­ne Anpas­sung der geschul­de­ten Geld­leis­tung (Bei­trag) ver­lan­gen. Die Höhe der Anpas­sung muss min­des­tens die Hälf­te der in Satz 1 genann­ten Ände­rung des VPI betra­gen und darf nicht grö­ßer als des­sen Ände­rung sein. Unab­hän­gig davon darf die Bei­trags­er­hö­hung nicht mehr als 8% des ver­ein­bar­ten Bei­tra­ges oder des­sen Anpas­sung betra­gen. Die Anpas­sung kann erst­mals nach Ablauf von zwölf Mona­ten nach Ver­trags­schluss bzw. danach nach der letz­ten Anpas­sung erfolg­ten. Im Übri­gen kann die Anpas­sung mit Wir­kung zu dem auf Zugang des Anpas­sungs­ver­lan­gens nach­fol­gen­den Monats ver­langt wer­den. Die­se Rege­lung ist wie­der­holt anwend­bar, wenn die vor­ste­hen­den Vor­aus­set­zun­gen, aus­ge­hend von dem Zeit­punkt der jeweils unmit­tel­bar vor­aus­ge­gan­ge­nen Bei­trags­an­pas­sung, erfüllt sind.

LET'S GET STARTED

Zusam­men ein­zig­ar­tig — das sind die Sport Sheds — vier moder­ne Clubs unter einem Dach: die Bould­er Sheds, die Fit­ness Sheds, die Func­tion­al Sheds und die Yoga Sheds. Wir sind ein Tra­di­ti­ons­un­ter­neh­men, das mit Begeis­te­rung Bould­ern und Trai­ning lebt…

ÖFF­NUNGS­ZEI­TEN

Mon­tag bis Frei­tag: 08.00 — 22.00 Uhr
Sams­tag und Sonn­tag:  10.00 — 20.00 Uhr
Fei­er­ta­ge : 10.00 — 20.00 Uhr

KON­TAKT

Sport Sheds
Eber­lestr. 29
86157 Augsburg
Tele­fon : +49 821 / 99 98 10 60
Fax: +49 821 / 50 89 87 4

Sport Sheds Augs­burg ist eine
Initia­ti­ve der Sport­krei­sel GmbH

SPORT SHEDS

Jobs
Impres­sum
Daten­schutz
Shop AGB's
AGB's / Haus­ord­nung
Kün­di­gung